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Newsletter April 2025

Der Koalitionsvertrag steht - CDU, CSU und SPD haben sich auf 144 Seiten auf die wesentlichen Leitplanken für die 21. Legislatur geeinigt. Wir schauen in diesem Sonder-Newsletter der KOALITION für HOLZBAU auf die Bauthemen des Koalitionsvertrags und fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

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Ausgabe vom

11. Apr. 2025

Die Verhandlungen sind abgeschlossen, der Koalitionsvertrag steht – CDU, CSU und SPD wollen sprichwörtlich mit „Verantwortung für Deutschland“ in die neue Legislatur starten. Im Zentrum der Baupolitik stehen Investitionen, Beschleunigung, der Ausbau des sozialen Wohnungsbaus, die Förderung von Wohneigentum und der Schutz der Mieter. Was davon umgesetzt wird, hängt nicht zuletzt von der Ressortverteilung ab. Für die KOALITION für HOLZBAU ist klar: Ob das Bauministerium in dieser Legislatur tatsächlich handlungsfähig ist, entscheidet sich vor allem an seiner finanziellen Ausstattung. Ohne eigenständige Haushaltsmittel bleibt politische Verantwortung oft bloß symbolisch. Der Wohnungsbau aber braucht schnelle Entscheidungen, moderne Strukturen – und einen regulatorischen Rahmen, der serielles und nachhaltiges Bauen endlich erleichtert.

Koalitionsvertrag: Rückenwind für Wohnungsbau – aber reicht das?

Koalitionsvertrag: Rückenwind für Wohnungsbau – aber reicht das?

Frau Jensch und Herr Nagel von der Koalition für Holzbau vor dem Bundestag

CDU, CSU und SPD haben sich auf eine Investitions-, Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive verständigt. Der Wohnungsbau soll beschleunigt, das Bauen vereinfacht, das Wohnen bezahlbarer werden. Neben der angekündigten BauGB-Novelle in zwei Schritten wird auch der Gebäudetyp E gesetzlich verankert. Serielles, modulares und systemisches Bauen sollen als Hebel zur Beschleunigung genutzt werden – ebenso wie der angekündigte „Wohnungsbau-Turbo“, der in den ersten 100 Tagen auf den Weg gebracht werden soll.


Positiv fällt auf: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird deutlich ausgebaut, Sonderprogramme wie „Junges Wohnen“ und barrierefreies Bauen ergänzt. Auch institutionelle Investitionen sollen durch Garantien erleichtert werden. Zudem will die Koalition die Förderfähigkeit für Effizienzhaus-55-Projekte befristet wiederherstellen – ein wichtiges Signal für bereits genehmigte, aber stockende Projekte. Ergänzend dazu wird die Notwendigkeit betont, einfacher zu bauen: mit klareren Standards, praxistauglichen Regeln und mehr Spielraum für innovative Lösungen.


Im Bereich der Regulatorik zeigt sich der Koalitionsvertrag offen: Die Umsetzung der EPBD soll mit Augenmaß erfolgen, Spielräume werden ausgeschöpft, Fristen verlängert. Gleichzeitig wird BIM als zentrales Instrument für die Digitalisierung des Bauens benannt – nicht als Regulatorik, sondern als Werkzeug zur Verfahrensvereinfachung und Effizienzsteigerung.


Weniger überzeugend: Die geplante Verschärfung des Mietrechts sendet ein ambivalentes Signal. Auch wenn Wohnen für viele Menschen bezahlbar bleiben muss, ist klar: Das dringend benötigte Investitionsklima für Neubau wird so nicht automatisch gestärkt – ein Ruck für Deutschland sieht anders aus.


Und schließlich: Das Vorkaufsrecht für Kommunen wird gestärkt, die TA Lärm angepasst, die Städtebauförderung vereinfacht und verdoppelt – all das sind sinnvolle Ansätze. Ob sie in der Praxis greifen, wird sich zeigen. Entscheidend ist, ob der politische Wille auch mit der nötigen finanziellen Ausstattung und konkreten Umsetzungsschritten unterlegt wird.


Und nun zu den einzelnen Punkten in einer kompakten Zusammenfassung:


Kompakte Übersicht der wohnungspolitisch relevanten Punkte im Koalitionsvertrag


Investitionen, Förderung & Eigentum

  • Investitions-,      Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive (S. 22)

  • Ausbau      des sozialen Wohnungsbaus (S. 22, 24)

  • Förderung      institutioneller Investitionen und Bürgschaften (S. 23)

  • „Starthilfe      Wohneigentum“ mit steuerlichen Anreizen (S. 23)

  • Wohnraum      für Bundesbedienstete: begrenzte Kreditfähigkeit der BImA (S. 24)

  • Finanzielle      Beteiligung des Bundes für Mieten unter 15 €/m² (S. 24)


Planungsrecht & Regulatorik

  • Zweistufige      BauGB-Novelle inkl. „Wohnungsbau-Turbo (§246e BauGB)“ (S. 23)

  • Gesetzliche      Verankerung des Gebäudetyps „E“ (S. 23)

  • Anpassung      der TA Lärm und TA Luft (S. 23, 37)

  • Stärkung      des kommunalen Vorkaufsrechts, auch bei Share Deals (S. 23)

  • Wohnungsbau      aus EU-Beihilferegelungen herauslösen (S. 24)


Schneller & nachhaltiger bauen

  • Förderung      seriellen, modularen und systemischen Bauens (S. 23)

  • Befristete      Wiederherstellung der EH55-Förderung (S. 24)

  • Spielräume      bei der EPBD-Umsetzung werden genutzt (S. 24)

  • Vereinfachung      der Verzahnung von GEG & Wärmeplanung (S. 24)


Digitalisierung & Verfahren

  • BIM      als zentrales Instrument der Bau-Digitalisierung (S. 25)


Mieterschutz & Marktregulierung

  • Verlängerung      der Mietpreisbremse um vier Jahre samt Bußgeldregelung (S. 24–25)

  • Regulierung      von Indexmieten, Kurzzeitvermietung und möbliertem Wohnen (S. 25)

  • Ausnahme      vom Milieuschutz für Selbstnutzer (S. 23)

  • Reform      der Modernisierungsumlage, steuerliche Belohnung günstiger Mieten (S. 25)

  • Anhebung      der Grenze bei Kleinmodernisierungen auf 20.000 € (S. 25)

  • Transparente      Nebenkostenabrechnung (S. 25)


Zielgruppenprogramme & Gemeinnützigkeit

  • WG-Garantie,      Azubi-Wohnen und Anlaufstelle auf Bundesebene (S. 24)

  • Förderung      von Genossenschaften & Wohngemeinnützigkeit (S. 24)

  • Vereinfachung      des Wohngeldes mit den Ländern (S. 24)


Städtebau & Flächen

  • Verdopplung      & Modernisierung der Städtebauförderung (S. 25)

  • Vergünstigte      Abgabe von Bundesimmobilien (S. 55)


Steuern & Verbraucherschutz

  • Steuerliche      Absetzbarkeit bei Sanierung geerbter Immobilien (S. 24)

  • Prüfung      eines besseren Bauträgervertragsrechts (S. 87)

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